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Rechtsangelegenheiten der Forschung, Nagoya

Sachgebietsleitung

Fakultät 07, CET, Horizon Europe, Nagoya

Das Sachgebiet unterstützt Sie in allen rechtlichen Fragen rund um Ihr (geplantes) Drittmittelprojekt. Das betrifft wirtschaftliche Aufträge durch Industriepartner im Bereich Forschung und Entwicklung und Technologietransfer ebenso wie (Kooperations-)Verträge bei Förderungen durch das Land, durch Bundesministerien, durch die EU (Horizon Europe, Erasmus+ etc.) oder durch Stiftungen u.a. Die Verträge werden entweder von uns gestaltet, oder wir prüfen die Entwürfe der Partner; in jedem Fall führen wir die Vertragsverhandlungen (in deutscher oder englischer Sprache) mit Industriepartnern/Hochschulen etc. und holen die notwendigen Unterschriften ein.
Auch bei Geheimhaltungsvereinbarungen (für Projekte, bei der Betreuung von Abschlussarbeiten), Letter of Intents, MTAs etc. unterstützt Sie das Sachgebiet in kompetenter Weise.
Darüber hinaus werden hier Erfindungsmeldungen, Lizenzverträge und Sponsoringverträge rechtlich begleitet und es wird zu gesellschaftsrechtlichen Fragestellungen beraten. Auch wenn Sie sich an einer wirtschaftlichen Ausschreibung beteiligen möchten, müssen in der Regel eine Vielzahl von Unterlagen geprüft werden, was ebenfalls durch das Sachgebiet erfolgt.
Soll ein Projekt von einer anderen oder an eine andere Hochschule übertragen werden, klären wir die rechtlichen Fragen und stimmen die Einzelheiten der Übertragung ab.

Dies alles erfolgt selbstverständlich in Abstimmung mit Ihnen – melden Sie sich, wir sind gerne für Sie da!

Team

Fakultäten 08, 10, Horizon Europe

Fakultät 02, 15, Erasmus+

Fakultäten 12, 14, 17, Referate

Fakultäten 04, 05, 07, Zentralverwaltung ohne Referate

Fakultäten 03, 06, 11

Fakultäten 01, 09, 13, 16

in Elternzeit

Erfindungsmeldungen

Haben Sie eine Erfindung gemacht, erhalten Sie im Serviceportal die notwendigen Formulare und weitere Informationen.