Zum Inhalt
Anlagenbuchhaltung

Sachgebietsleitung

Das Sachgebiet Anlagenbuchhaltung ermittelt und dokumentiert den gesamten Bestand und dessen wertmäßige Veränderungen im Anlagevermögen.
Die Anlagenbuchhaltung gibt detailliert Auskunft über den aktuellen Stand des gebundenen Kapitals und über die Entwicklung dieser Werte. Sie liefert Informationen über Abschreibungen und Restbuchwerte von Gegenständen und unterstützt damit u.a. bei Geräteübertragungen, Gerätevermietungen, Geräteleihgaben und der Ermittlung von Versicherungsprämien.
Ferner unterstützt die Anlagenbuchhaltung die Fakultäten und Zentralen Einrichtungen bei der Bestandskontrolle der Vermögensgegenstände, indem sie Bestandslisten zur Verfügung stellt und in regelmäßigen Abständen Bestandskontrollen durchführt. Die Anlagenbuchhaltung liefert durch gezieltes Reporting jederzeit den genauen Überblick darüber, welche Maschinen, Laborgeräte, Fahrzeuge und andere Sachanlagen sich im Bestand der Universität befinden und welchen Wert sie noch haben. So können Neuanschaffungen zum richtigen Zeitpunkt getätigt werden, damit Geldmittel wirtschaftlich eingesetzt werden können.

Bei Fragen und Anregungen sprechen Sie uns gerne an. Bitte beachten Sie dabei die Zuständigkeiten.

Team 1

Fakultäten 02, 03, 04, 07, 09, 10, 13, 14, DELTA, zhb, Zentralverwaltung (Dezernate)

Team 2

Fakultäten 01, 05, 06, 08, 11, 12, 15, 16, 17, DoKoll, Beauftragte, Hochschulrat, Rektorat, ITMC, UB, CET, Zentralverwaltung (Referate)

Anlagenbuchhalterische Grundsatzfragen

Anlagenabgänge

Sie planen die Verschrottung von Vermögensgegenständen? Bitte berücksichtigen Sie dabei stets die Vorgaben der Dienstanweisung Anlagenbuchhaltung  und den zugehörigen Verweis innerhalb der Richtlinie zum Anlagevermögen unter Verschrottungen. Bei Fragen rund um das Thema Verschrottungen wenden Sie sich gerne an die Anlagenbuchhaltung.

Anlagenverkäufe

Sie haben in Ihrem Bestand noch intakte Vermögensgegenstände, welche innerhalb der TU Dortmund nicht mehr genutzt werden können und Sie möchten diese ungern entsorgen?
Sie haben die Möglichkeit diese über die Zollauktion zu verkaufen. Eine Abgabe an Mitarbeiter ist jedoch untersagt.
Bitte berücksichtigen Sie dabei stets die Vorgaben der Dienstanweisung Anlagenbuchhaltung und den zugehörigen Verweis innerhalb der Richtlinie unter Verkäufe über die Zollauktion . Bei Fragen rund um das Thema Anlagenverkäufe wenden Sie sich gerne an die Anlagenbuchhaltung.

Permanente Inventur

Bei Ihnen wurde die permanente Inventur angekündigt und Sie haben noch Fragen zur Vorgehensweise?
Unter dem Punkt Permanente Inventur in der Richtlinie zum Anlagevermögen finden Sie dazu weitere Informationen. Bei Fragen rund um das Thema permanente Inventur wenden Sie sich gerne an die Anlagenbuchhaltung.

Nutzungsänderungen von Vermögengegenständen

Sie haben Vermögengegenstände welche von Ihnen nicht mehr weiter genutzt werden, jedoch in einem anderen Bereich weiter genutzt werden können?
Bitte berücksichtigen Sie dabei stets die Vorgaben der Dienstanweisung Anlagenbuchhaltung und den zugehörigen Verweis innerhalb der Richtlinie unter Nutzungsänderungen Vermögensgegenstände. Bei Fragen rund um das Thema Nutzungsänderungen wenden Sie sich gerne an die Anlagenbuchhaltung.

 

Sie haben weitere Fragen? Schauen Sie doch mal unter Anlagenbuchhaltung im Serviceportal vorbei. Hier finden Sie viele weitere Informationen und Formulare zur Anlagenbuchhaltung.