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Steuern

Abteilungsleitung

Der Bereich Steuern erfüllt hinsichtlich der Ertragsteuern und der Umsatzsteuer die deklaratorischen Pflichten der TU Dortmund gegenüber der Finanzverwaltung. Das heißt, die Einnahmenüberschussrechnungen für die ertragsteuerpflichtigen Betriebe gewerblicher Art (BgA) werden erstellt und anschließend an die externe Steuerberatung der TU Dortmund für die Erstellung der Ertragsteuererklärungen weitergegeben. Die Daten für die abzugebenden Umsatzsteuer-Voranmeldungen und Zusammenfassenden Meldungen werden ermittelt und anschließend beim zuständigen Finanzamt eingereicht. Die Erstellung der Umsatzsteuerjahreserklärung erfolgt von der externen Steuerberatung anhand der ermittelten Daten des Bereichs Steuern.
Die umsatzsteuerrechtliche Prüfung von allen Eingangsrechnungen aus dem Ausland verbunden mit dem Setzen des korrekten Steuerkennzeichens gehören zu den täglichen Aufgaben des Bereichs Steuern. Aber auch die ertrag- und umsatzsteuerrechtliche Prüfung und Beurteilung von Verträgen und Sachverhalten, bei denen die TU Dortmund Leistungen an Dritte erbringt und die nicht den Drittmitteln zuzuordnen sind, sind eine wichtige Aufgabe des Bereichs Steuern. Die regelmäßig durchgeführten Betriebsprüfungen durch die Finanzverwaltung werden vom Bereich Steuern begleitet.
Eine weitere wichtige Aufgabe des Bereichs Steuern ist es, steuerliche Risiken zu ermitteln und notwendigen Maßnahmen zur Vermeidung herbeizuführen. Dies umfasst auch die Kolleginnen und Kollegen aus allen Bereichen der TU Dortmund für die Einhaltung steuerlicher Belange zu sensibilisieren und diesen als Ansprechpersonen zur Verfügung zu stehen.

Bei Fragen und Anregungen sprechen Sie uns gerne an.

Team

Unter der folgenden E-Mail-Adresse ist vom Bereich Steuern immer jemand zu erreichen:
tax.dez5tu-dortmundde.