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Personalkostenmanagement

Sachgebietsleitung

Zentralverwaltung, Personalkostenverarbeitung, Personalkostenhochrechnungen, Personal-Obligo:

Stellvertretende Sachgebietsleitung

Zentralverwaltung, Personalkostenverarbeitung, Personalkostenhochrechnungen, Personal-Obligo:

Als kompetente*r Ansprechpartner*in unterstützen und beraten wir die Fakultäten und Einrichtungen bei der Planung, Kalkulation und Kontrolle der Personalkosten im Kontext von Neueinstellungen und Weiterbeschäftigungen. Zudem führen wir die Änderung von Finanzierung (WofürFin) für Sie durch.
Darüber hinaus verarbeiten wir sämtliche Personalkosten der TU Dortmund und rechnen diese mit dem Landesamt für Besoldung und Versorgung ab.

Bei Fragen und Anregungen sprechen Sie uns gerne an.

Team

Fakultäten 01, 06, 09:

Fakultäten 08, 13, zhb:
Anwesenheit Mo-Do, vormittags

Fakultäten 07, 15, Mechanische Werkstatt, UB:

Fakultäten 02, 10, 17, Delta, CET, Elektronikwerkstatt:
Anwesenheit Mo-Fr, vormittags

Fakultäten 04, 05, 11, 16, SFB, Transregio, WofürFin (adm.):
Anwesenheit Mo-Fr, vormittags

Fakultäten 03, 12, 14, Glasbläserei, RESOLV, DoKoLL; ITMC:

In Elternzeit:

Bitte wenden Sie sich in Vertretungsfällen an:

personalkostenmanagementtu-dortmundde

Personalkostenkalkulation

Im Rahmen von Projektanträgen wenden Sie sich für die Kalkulation namentlich bekannter Mitarbeiter*innen bitte an das Personalkostenmanagement. Für die Kalkulation von NN-Personal bei Projektanträgen stimmen Sie sich bitte mit dem Drittmittelmanagement ab. Weitere Informationen finden Sie im ServicePortal.

Um sich einen ersten Überblick über zukünftige Personalkosten einzelner NN-Personen zu verschaffen, steht ab sofort das Tool KalkÖD zur Verfügung. Mit Hilfe von KalkÖD können Sie für jeweils eine Person unterschiedliche Finanzierungsarten, Beschäftigungsarten und -dauern, Leistungszulagen etc. kalkulieren und somit unterschiedliche Varianten und daraus resultierende Auswirkungen auf Ihr(e) Budget(s) analysieren bzw. planen.

 

Workflow für Finanzierungsänderungen (WofürFin)

Wenn Sie eine Finanzierungsänderung für den laufenden Monat oder für die Zukunft vornehmen müssen, nutzen Sie bitte den Workflow für Finanzierungsänderungen (WofürFin). Bei wissenschaftlichem Personal fügen Sie ihrem Antrag bitte das Formular „Antrag auf Änderung des Arbeitsverhältnisses einer/eines wiss. Mitarbeiter(in) gem. § 44HG“ ausgefüllt und unterschrieben als Anlage bei.

 

Personalkostenumbuchungen

Grundsätzlich ist eine rückwirkende Umbuchung von Personalaufwendungen gemäß Rundschreiben vom 17.03.2015 nicht möglich. Einzellfälle werden vom Dezernat Personal und dem Personalkostenmanagement geprüft. Umbuchungsanträge veranlassen Sie bitte über das Dezernat Personal. Weitere Informationen finden Sie im ServicePortal.

 

Personalkosten und -obligo in SAP

Die gebuchten Personalkosten sowie die für die Mitarbeiter*innen ermittelten Personalobligos können Sie der SAP-Konteneinsicht (Budcon) entnehmen. Sollten dabei Unstimmigkeiten auffallen, wenden Sie sich bitte an das Personalkostenmanagement. Grund für Veränderungen der Personalkosten kann die zeitlich verzögerte Datenlieferung seitens Landesamt für Besoldung und Versorgung an uns sein, so dass Änderungen erst zu einem späteren Zeitpunkt ins System übertragen und somit im Budcon sichtbar werden.